Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von geJOBt 

  1. Datenschutz:
    Die Datenschutzverordnung von geJOBt mit ihren Richtlinien sichert den Datenschutz der Nutzer.

  2. Nutzungsbedingungen:

    • geJOBt darf von jedem genutzt werden, der einen Job sucht oder einen Job anbietet.

    • Es ist untersagt, sich unter falschem Namen zu registrieren.

    • Benutzerdaten sind nicht öffentlich sichtbar, außer im Falle einer Vertragsannahme, bei der Nutzerdaten zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden.

    • Werbung und das Umgehen des Vermittlungssystems sind untersagt.

    • Das Senden und Anfordern von Kontaktdaten ist nur nach Vertragsabschluss gestattet.

    • GeJOBt behält sich das Recht vor, einen höheren Schadensersatz geltend zu machen.

    • Fragen und Antworten werden vom Kundenservice überprüft und bei Bedarf weitergeleitet.

    • Der Nutzer ist darüber informiert, dass es sich nicht um ein Brief- oder Postsystem handelt und keine privaten Details gesendet werden sollen.

    • Sender und Empfänger erklären sich damit einverstanden, dass geJOBt die gesendeten Fragen und Antworten veröffentlichen darf.

  3. Haftung:

    • geJOBt haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

    • Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder gesetzlichen Vertretern von geJOBt.

    • Die Haftung ist auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

    • Die maximale Haftungssumme für geJOBt ist auf die Vermittlungsgebühr beschränkt.

  4. Geistiges Eigentum: Alle Rechte an geistigem Eigentum liegen bei geJOBt.

  5. Provisionsregelung für Arbeitgeber:

    • Arbeitgebern werden bei Vertragsabschluss 30% des Bruttojahresgehalts zzgl. geldwerter Vorteile des Jobsuchenden in Rechnung gestellt.

    • Bei einem Arbeitsverhältnis von weniger als 365 Tagen wird dem Unternehmer die gezahlte Provision anteilig gutgeschrieben, welche innerhalb eines Jahres seit Antritt des Jobsuchenden beim Arbeitgeber verwendet werden kann.

    • Eine Auszahlung ist ausgeschlossen, andernfalls verfällt das Guthaben.

Zusätzliche Information: geJOBt wird seine registrierten Mitglieder auf den Internet-Seiten und per E-Mail/SMS über Angebote, Neuerungen und weitere Themen informieren.