Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von geJOBt
Datenschutz:
Die Datenschutzverordnung von geJOBt mit ihren Richtlinien sichert den Datenschutz der Nutzer.
Nutzungsbedingungen:
geJOBt darf von jedem genutzt werden, der einen Job sucht oder einen Job anbietet.
Es ist untersagt, sich unter falschem Namen zu registrieren.
Benutzerdaten sind nicht öffentlich sichtbar, außer im Falle einer Vertragsannahme, bei der Nutzerdaten zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden.
Werbung und das Umgehen des Vermittlungssystems sind untersagt.
Das Senden und Anfordern von Kontaktdaten ist nur nach Vertragsabschluss gestattet.
GeJOBt behält sich das Recht vor, einen höheren Schadensersatz geltend zu machen.
Fragen und Antworten werden vom Kundenservice überprüft und bei Bedarf weitergeleitet.
Der Nutzer ist darüber informiert, dass es sich nicht um ein Brief- oder Postsystem handelt und keine privaten Details gesendet werden sollen.
Sender und Empfänger erklären sich damit einverstanden, dass geJOBt die gesendeten Fragen und Antworten veröffentlichen darf.
Haftung:
geJOBt haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder gesetzlichen Vertretern von geJOBt.
Die Haftung ist auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Die maximale Haftungssumme für geJOBt ist auf die Vermittlungsgebühr beschränkt.
Geistiges Eigentum: Alle Rechte an geistigem Eigentum liegen bei geJOBt.
Provisionsregelung für Arbeitgeber:
Arbeitgebern werden bei Vertragsabschluss 30% des Bruttojahresgehalts zzgl. geldwerter Vorteile des Jobsuchenden in Rechnung gestellt.
Bei einem Arbeitsverhältnis von weniger als 365 Tagen wird dem Unternehmer die gezahlte Provision anteilig gutgeschrieben, welche innerhalb eines Jahres seit Antritt des Jobsuchenden beim Arbeitgeber verwendet werden kann.
Eine Auszahlung ist ausgeschlossen, andernfalls verfällt das Guthaben.
Zusätzliche Information: geJOBt wird seine registrierten Mitglieder auf den Internet-Seiten und per E-Mail/SMS über Angebote, Neuerungen und weitere Themen informieren.